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Achtung, Fahnenverbot

Berlin (eig. Ber.) - Mit dem Ende der diesjährigen Fußball-WM tritt eine wichtige Änderung der StVO in Kraft. Darauf hat ein Sprecher des Bundesmoralministeriums hingewiesen.

Das Führen von Wimpeln und Rückspiegelüberziehern in Nationalfarben ist ab sofort nicht mehr zulässig. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit, in besonders schweren Fällen (zwei und mehr Wimpel am Fahrzeug) auch als Straftatbestand geahndet.

Im einzelnen bemisst sich das Bußgeld wie folgt:

  • Ein Wimpel: 50,- Euro
  • Zwei Wimpel: 250,- Euro plus zwei Punkte in Flensburg
  • Drei und mehr Wimpel: 500,- Euro, 3 Punkte in Flensburg, sechs Monate Fahrverbot
  • Rückspiegel-Überzieher: 300,- Euro plus MTU ("Idiotentest)

Strafverschärfend wirkt es, wenn Fahrer und/oder Beifahrer WM-T-Shirts oder WM-Make-Up tragen.

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